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Donnerstag, 28.03.2024

Windenergie in Gladbeck

WEA Ellinghorst©Michael Korn
Rentfort - Wiesenbusch©Michael Korn
WEA Halde Scholven©Michael Korn

Wir begrüßen die Ziele der Landesregierung, die Treibhausgasemissionen in NRW bis zum Jahre 2050 um 80 bis 95 % zu reduzieren, auch die Steigerung des Anteils des erzeugten Stromes durch WEA bis 2020 von 3 % auf 15 % ist grundsätzlich im Sinne des Umweltschutzes. Die Windeignungsgebiete sollen 2 % der Landesfläche von Nordrhein – Westfalen einnehmen. Dieses kann aber nur auf einer gesicherten natur- und artenschutzrechtlichen Grundlage geschehen. Das heißt konkret, dass der Ausbau von Windenergieanlagen nur im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen erfolgen kann, darüber hinaus auch nur mit der Einbindung der Bevölkerung vor Ort.

Bei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m und einem Rotordurchmesser von 80 m ist das Konfliktpotenzial mit dem Bürger vor Ort bei der Ausweisung von WEA – Vorranggebieten - nicht zu unterschätzen. Je höher die Windkraftanlagen werden, müssen aus Sicht des Naturschutzes und natürlich auch des Menschenschutzes die Abstandsflächen von Wohnbebauung, Naturschutzgebieten usw. erhöht statt verringert werden. Es darf nicht wieder dazu kommen, dass die Wirtschaftsinteressen jeglicher Lobbyisten der Energieerzeuger vor Menschen-, Natur- und Artenschutz gestellt werden! Deshalb ist eine Bürger- und Trägerbeteiligung unverzichtbar. Ohne diese werden die Ziele der Landesregierung, die Windkraftanlagen in NRW und vor Ort mit einem geringen Konfliktpotenzial zu etablieren, Illusion bleiben. Die Energiewende - hin zu regenerativen Energieerzeugungen verbunden mit dem nötigen Netzausbau (Hochspannungsmasten, usw.), der ja auch nicht gerade ein geringes Potenzial an Widerspruch hat, kann nur gelingen, wenn die örtliche Bevölkerung bei der Planung mit eingebunden wird. Sonst ist mit einer Einspruchs und Klagewelle zu rechnen.

Der NABU – Gladbeck begrüßt grundsätzlich die Aufstellung eines Teilflächen-nutzungsplanes für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Freiraumbereich südwestlich Rentfort und nördlichen Wiesenbusch sowie Mottbruchhalde. Besonders erfreulich ist die Trägerbeteilung des örtlichen Naturschutzes nach § 4 (1) Baugesetzbuch. Es stellt sich aber die Frage, warum die Naturschutzverbände nicht schon beim Neubau der Anlage in Ellinghorst/Voßbringstraße in der Nähe der Hofanlage Schulze – Langenhorst beteiligt wurden? Wie man aus der örtlichen Presse (WAZ-Bericht vom 21. Juni 2012) entnehmen konnte, wird diese Windenergieanlage modernisiert (Neubau) und erreicht eine Gesamthöhe von 150 m. Bis heute ist dem örtlichen NABU - Gladbeck kein umwelt- oder artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für diese WEA in Ellinghorst übersandt worden. Aussagen über die Auswirkungen dieser Anlage für diesen Landschaftsraum sind möglicherweise nicht vorhanden oder sie werden unter Verschluss gehalten.

Ich weise auf folgende Aspekte hin: Die kleinbäuerliche Kulturlandlandschaft mit Siedlungsrandstrukturen lassen folgende Fledermausarten erwarten: Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großer Abendsegler. Alle könnten mit der WEA kollidieren. Eine unabhängige Überprüfung, ob bei der bisherigen Anlage Kollisionsopfer vorhanden sind, war bislang leider nicht möglich, weil die betreffende Windkraftanlage nicht öffentlich zugänglich ist. Jede Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe über 50 m ist raumbedeutsam (Land-schaftsschutz) und hat gravierende Auswirkungen auf die Bevölkerung vor Ort und für den Natur und Artenschutzes im Allgemeinen.

Noch im Jahre 2007 stoppte die Bezirksregierung in Münster den Bau der WEA in Rentfort, um die kleinbäuerliche Kulturlandschaft in Rentfort/Voßbringstraße aus Landschaftsschutzgründen zu schützen. Der NABU Gladbeck kann sich des Eindruckes nicht erwähren, dass die Trägerbeteilung der anerkannten Naturschutzverbände nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz häufig nur als lästige Pflicht angesehen wird und die Einwendungen häufig abgewogen werden und keine Berücksichtigung finden.

Die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Freiraumbereich südwestlich Rentfort und nördlichen Wiesenbusch sowie Mottbruchhalde mit der angedachten Planungsvorgaben von insgesamt 6 Windenergieanlagen sind aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch zu hinterfragen. Allein 4 WEA im Wiesenbusch und zwei WEA auf der Mottbruchhalde scheint aus Sicht des NABU eindeutig zu viel zu sein. Klar ist es, dass Windenergieanlagen auch problembehaftet sein können. Sie stellen für verschiedene Tierarten wie Fledermäuse und Vögel eine potenzielle Bedrohung für das Überleben dar. Die Standortwahl sollte durch den Bauträger und die Planungsbehörden so geplant werden, dass sie stets abseits von engen Wanderrouten, Nahrungslebensräume, Wochenstuben und sonstigen Quartierräumen von Fledermäusen befinden. Der Bau von 4 Anlagen im Landschaftsraum Rentfort Wiesenbusch auf einer Fläche von etwa 25 ha ist aus Sicht des NABU – Gladbeck des Guten zu viel. Eine  WEA sind bei wohlwollender fachlicher Betrachtung gerade noch tragbar. Die Mottbruchhalde im Stadtteil Brauck befindet sich momentan noch in der Schüttphase. Erst wenn diese weitgehend abgeschlossen ist, sollte die Entscheidung fallen, ob eine Nutzung als späterer Erholungsraum für Menschen und gleichzeitige

Windenergieerzeugung an diesen Standort miteinander vereinbar sind. Der NABU bittet dringend, bei Vorprüfungen die nötigen Fachuntersuchungen rechtzeitig durchführen zu lassen und zur Beurteilung mit vorzulegen. Es können sonst keine artenschutzrechtlichen Konflikte, z.B. die Kollisionsrisiken von Fledermäusen und Vögeln, beurteilt werden.

Michael Korn